CareLit Fachartikel
Krankenhausfusionen und ihre Kontrolle nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Ellerbrock, T.; Sauter, H.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2009 · Heft 4 · S. 339 bis 345
Dokument
109813
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist am 1. Januar 1958 in Kraft getreten und 1973 durch eine kartellbehördliche Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (Fusionskontrolle) ergänzt worden. Letztere ist neben dem Kartellverbot und dem Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung die dritte unverzichtbare Säule des Grundgesetzes der sozialen Marktwirtschaft zum Schutz des Wettbewerbs.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
UNTERNEHMEN
KRANKENHAUS
RECHTSPRECHUNG
LANDKREIS
WETTBEWERB
Das Krankenhaus
Berlin