CareLit Fachartikel
Keine Klagebefugnis der Kassenärztlichen Vereinigungen bei Krankenhauszulassungen gemäß § 116 b SGB V
Haag, I.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2009 · Heft 4 · S. 348 bis 350
Dokument
109814
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die gegen einen Genehmigungsbescheid zur Zulassung eines Krankenhauses nach 1116 b Absatz 2 SGB V gerichtete Anfechtungsklage einer Kassenärztlichen Vereinigung entfaltet aufschiebende Wirkung. Die aufschiebende Wirkung tritt unabhängig davon ein, ob die Klage der Kassenärztlichen Vereinigung zulässig ist.
Schlagworte
KRANKENHAUS
DIAGNOSTIK
WIRKUNG
HAMBURG
VEREINIGUNG
THERAPIE
Kassenärztlichen
Aufschiebende
Gegen
Einen
Genehmigungsbescheid
Zulassung
Krankenhauses
Absatz
Gerichtete
Anfechtungsklage