CareLit Fachartikel

Ruhen des Leistungsanspruchs bei Beitragsrückständen

Das Krankenhaus, Berlin · 2009 · Heft 4 · S. 351 bis 354

Dokument
109815
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2009
Jahrgang 101
Seiten
351 bis 354
Erschienen: 2009-04-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Krankenversicherte, die mit ihren Beitragszahlungen im Rückstand sind, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen keine Leistungen mehr von ihrer Krankenversicherung. Sie verlieren nicht gänzlich den Versicherungsschutz, sondern der Leistungsanspruch ruht. Ruhen bedeutet, dass ein dem Grunde nach weiterhin bestehender Leistungsanspruch nicht verwirklicht werden kann.

Schlagworte

KRANKENVERSICHERUNG KRANKENHAUS KRANKENHAUSTRÄGER ZEIT THERAPIE URTEIL KRANKENKASSE BUNDESGERICHTSHOF Das Krankenhaus Berlin