Weiterbeschäftigungsanspruch eines Mitglieds der JA-Stufenvertretung auf Arbeitsplätzen außerhalb der Ausbildungsdienststelle
Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 5 · S. 182 bis 187
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ab 1. August 2003 absolvierte die Beteiligte zu 1 bei der Hauptverwaltung Berlin der Deutschen Bundesbank eine Ausbildung im Ausbildungsberuf Kauffrau für Bürokommunikation. Mit Schreiben vom 27. Februar 2006, welches gleichlautend an alle Auszubildenden des Aüsbildungsjahres 2003 gerichtet war, teilte die Antragstellern! der Beteiligten zu 1 mit, dass im Hinblick auf bevorstehende Filialschließungen eine dauerhafte Weiterbeschäftigung nicht möglich sei, erklärte sich aber bereit, sie nach bestandener Abschlussprüfung in ein befristetes Arbeitsverhältnis für die Dauer von sechs Monaten zu übernehmen.