CareLit Fachartikel
Entgegenstehende dienstliche Belange bei Teilzeitbeschäftigung
Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 5 · S. 192 bis 194
Dokument
109823
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin ist Beamtin auf Lebenszeit und Mutter eines 1990 geborenen Sohnes und einer 1996 geborenen Tochter. Auf ihren Antrag gewährte ihr die Landeshauptstadt Wiesbaden ab März 1992 zum Zweck der Kinderbetreuung Teilzeitbeschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden. Nach antragsgemäßer Versetzung der Klägerin zur Beklagten in eine freie Planstelle der Besoldungsgruppe A 10 wurde sie auch auf dieser Stelle in Teilzeit beschäftigt. Die Beklagte setzte ihre wöchentliche Arbeitszeit zuletzt 1999 unbefristet auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit fest.
Schlagworte
URTEIL
ENTSCHEIDUNG
ARBEITSZEIT
RECHTSPRECHUNG
BEURTEILUNG
FAMILIE
TEILZEITARBEIT
Die Personalvertretung
Berlin