CareLit Fachartikel
Einzelfall des Widerrufs der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikererlaubnis)
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 2 · S. 48 bis 56
Dokument
109861
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Unzuverlässigkeit eines Heilpraktikers kann sich alleine aus dem bestimmungsgemäßen und unsachgemäßen Einsatz eines Medikaments ergeben. Ein Heilpraktiker hat bei der Anwendung invasiver Behandlungsmethoden dieselben Sorgfaltsund Aufklärungspflichten wie ein Arzt für Allgemeinmedizin.
Schlagworte
NEBENWIRKUNGEN
THERAPIE
BREMEN
ARZNEIMITTEL
GESUNDHEITSAMT
HEILPRAKTIKER
GERICHT
Arzt Zahnarzt Recht
Baden-Baden