CareLit Fachartikel
Das Urteil Verwaltungsgericht Frankfurt: Schließung einer Senioren Wohngemeinschaft durch Heimaufsicht war rechtens
Altenheim, Hannover · 2009 · Heft 5 · S. 27 bis 28
Dokument
109880
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gestritten wurde um die Schließung einer Altenpflegeeinrichtung durch die Heimaufsicht. Die Antragstellerin war als Inhaberin eines Pllegedienstes Mitbegründerin von Wohngemeinschaften für Demenzkranke. Eine solche wurde in einem Hochhaus im 12. und 13. Stock eröffnet. Der Betrieb wurde von der Heimaufsicht gemäß § 19 Abs. 1 HeimG untersagt, zur Begründung wurden Pflegeund Versorgungsmängel sowie die Nichterfüllung der bau-und brandschutzrechtlichen Voraussetzungen nach der Heimmindestbauverordnung angeführt.
Schlagworte
QUALITÄTSSICHERUNG
HEIMAUFSICHT
LEBENSQUALITÄT
PFLEGEHEIM
WOHNGEMEINSCHAFT
URTEIL
Altenheim
Hannover