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Das Urteil Verwaltungsgericht Frankfurt: Schließung einer Senioren Wohngemeinschaft durch Heimaufsicht war rechtens

Altenheim, Hannover · 2009 · Heft 5 · S. 27 bis 28

Dokument
109880
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2009
Jahrgang 48
Seiten
27 bis 28
Erschienen: 2009-05-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Gestritten wurde um die Schließung einer Altenpflegeeinrichtung durch die Heimaufsicht. Die Antragstellerin war als Inhaberin eines Pllegedienstes Mitbegründerin von Wohngemeinschaften für Demenzkranke. Eine solche wurde in einem Hochhaus im 12. und 13. Stock eröffnet. Der Betrieb wurde von der Heimaufsicht gemäß § 19 Abs. 1 HeimG untersagt, zur Begründung wurden Pflegeund Versorgungsmängel sowie die Nichterfüllung der bau-und brandschutzrechtlichen Voraussetzungen nach der Heimmindestbauverordnung angeführt.

Schlagworte

QUALITÄTSSICHERUNG HEIMAUFSICHT LEBENSQUALITÄT PFLEGEHEIM WOHNGEMEINSCHAFT URTEIL Altenheim Hannover