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Ansprüche nicht erwerbstätiger Unionsbürger auf gleichen Zugang zu sozialen Leistungen

Hailbronner, K.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2009 · Heft 4 · S. 195 bis 203

Dokument
109911
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Hailbronner, K.;
Ausgabe
Heft 4 / 2009
Jahrgang 48
Seiten
195 bis 203
Erschienen: 2009-04-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Herkömmlich unterscheidet das Gerneinschaftsrecht beim Zugang zu Sozialleistungen zwischen erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Unionsbürgern. Für erwerbstätige Unionsbürger und ihre Familienangehörigen besteht seit langer Zeit mit den Arbeitnehmerverordnungen 1612/68 und 1408/71 ein ausdifferenziertes System der Gleichbehandlung bei der Gewährung sozialer Leistungen. Der Gerichtshof hat durch eine weite Auslegung der Verordnung 1612/68 den gleichen Zugang von Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen auf Sozialleistungen jedweder Art gewährleistet.3

Schlagworte

RICHTLINIE ARBEITNEHMER SOZIALHILFE RECHTSPRECHUNG URTEIL SICHERHEIT RECHT BELGIEN ZEIT STUDENTEN KIND PERSONEN ARBEIT INTENTION DEUTSCHLAND ESSEN