CareLit Fachartikel
Ansprüche nicht erwerbstätiger Unionsbürger auf gleichen Zugang zu sozialen Leistungen
Hailbronner, K.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2009 · Heft 4 · S. 195 bis 203
Dokument
109911
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Herkömmlich unterscheidet das Gerneinschaftsrecht beim Zugang zu Sozialleistungen zwischen erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Unionsbürgern. Für erwerbstätige Unionsbürger und ihre Familienangehörigen besteht seit langer Zeit mit den Arbeitnehmerverordnungen 1612/68 und 1408/71 ein ausdifferenziertes System der Gleichbehandlung bei der Gewährung sozialer Leistungen. Der Gerichtshof hat durch eine weite Auslegung der Verordnung 1612/68 den gleichen Zugang von Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen auf Sozialleistungen jedweder Art gewährleistet.3
Schlagworte
RICHTLINIE
ARBEITNEHMER
SOZIALHILFE
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
SICHERHEIT
RECHT
BELGIEN
ZEIT
STUDENTEN
KIND
PERSONEN
ARBEIT
INTENTION
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