CareLit Fachartikel

Brennende Pflegebetten

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 3 · S. 60 bis 64

Dokument
109984
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2009
Jahrgang 9
Seiten
60 bis 64
Erschienen: 2009-03-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Die Sicherungspflichten des Warenherstellers enden nicht mit dem Inverkehrbringen des Produkts. Er ist vielmehr verpflichtet, auch nach diesem Zeitpunkt alles zu tun, was ihm nach den Umständen zumutbar ist, um Gefahren abzuwenden, die sein Produkt erzeugen kann. Die Pflichten können weiter gehen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Warnung, selbst wenn sie hinreichend deutlich und detailliert erfolgt,den Benutzern des Produkts nicht ausreichend ermöglicht, die Gefahren einzuschätzen und ihr Verhalten da rauf einzurichten.

Schlagworte

KOSTEN URTEIL BUNDESGERICHTSHOF RECHTSPRECHUNG LEBEN RECHT INSTANDHALTUNG KONTAKTLINSEN ES RECHTSANWÄLTE VERHALTEN LEITLINIEN BETTEN FEUCHTIGKEIT SCHREIBEN AUFSCHUB