CareLit Fachartikel
Brennende Pflegebetten
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 3 · S. 60 bis 64
Dokument
109984
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Sicherungspflichten des Warenherstellers enden nicht mit dem Inverkehrbringen des Produkts. Er ist vielmehr verpflichtet, auch nach diesem Zeitpunkt alles zu tun, was ihm nach den Umständen zumutbar ist, um Gefahren abzuwenden, die sein Produkt erzeugen kann. Die Pflichten können weiter gehen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Warnung, selbst wenn sie hinreichend deutlich und detailliert erfolgt,den Benutzern des Produkts nicht ausreichend ermöglicht, die Gefahren einzuschätzen und ihr Verhalten da rauf einzurichten.
Schlagworte
KOSTEN
URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF
RECHTSPRECHUNG
LEBEN
RECHT
INSTANDHALTUNG
KONTAKTLINSEN
ES
RECHTSANWÄLTE
VERHALTEN
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BETTEN
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