CareLit Fachartikel
Werbung mit dem Hinweis „CE-geprüft
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 3 · S. 69 bis 70
Dokument
109986
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei dem Cf Kennzeichen handelt es sich um eine Eigenerklärung des Herstellers, mit dem dieser die Konformität des Produktes mit geltenden europäischen Richtlinien bestätigt. Das CE-Kennzeichen ist kein Qualitätszeichen, sondern eine Art Warenpass. Es signalisiert weder eine besondere Sicherheit noch eine Qualität des Produkts, sondern stellt eine schlichte Behauptung des Herstellers dar.
Schlagworte
MARKETING
SICHERHEIT
ABMAHNUNG
AUFGABENSTELLUNG
INTERNET
KOSTEN
WERBUNG
ES
HÖHE
VERHALTEN
PATIENTEN
RECHTSANWÄLTE
VERTRÄGE
GESUNDHEIT
MedizinProdukte Recht
Frankfurt