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MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 3 · S. 69 bis 70

Dokument
109986
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2009
Jahrgang 9
Seiten
69 bis 70
Erschienen: 2009-03-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Bei dem Cf Kennzeichen handelt es sich um eine Eigenerklärung des Herstellers, mit dem dieser die Konformität des Produktes mit geltenden europäischen Richtlinien bestätigt. Das CE-Kennzeichen ist kein Qualitätszeichen, sondern eine Art Warenpass. Es signalisiert weder eine besondere Sicherheit noch eine Qualität des Produkts, sondern stellt eine schlichte Behauptung des Herstellers dar.

Schlagworte

MARKETING SICHERHEIT ABMAHNUNG AUFGABENSTELLUNG INTERNET KOSTEN WERBUNG ES HÖHE VERHALTEN PATIENTEN RECHTSANWÄLTE VERTRÄGE GESUNDHEIT MedizinProdukte Recht Frankfurt