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Die neue EG 1 - Geltungsbereich und Verfahren der Eingruppierung

Hock, S.; Hock, K.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 5 · S. 243 bis 253

Dokument
110014
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Hock, S.; Hock, K.;
Ausgabe
Heft 5 / 2009
Jahrgang 23
Seiten
243 bis 253
Erschienen: 2009-05-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der am 1.10.2005 in Kraft getretene TVöD enthält bislang keine eigenständigen Eingruppierungsvorschriften. Bis zum Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen mit einer Entgeltordnung gelten die bisherigen Eingruppierungsvor-schriften für Angestellte und Arbeiter gemäß § 17 Abs. 1 TVÜ-Bund/VKA in Verbindung mit Anlage 4 Bund bzw. Anlage 3 VKA als Übergangsregelung fort. Sie finden nach § 17 Abs. 1 S. 3 TVÜ-Bund/VKA sowohl auf übergeleitete als auch auf nach dem 30.9.2005 neu eingestellte oder neu eingruppierte Arbeitnehmer Anwendung. Dies gilt allerdings nicht uneinge-schränkt. Nach § 17 Abs. 2 erster Spie…

Schlagworte

TÄTIGKEIT EINGRUPPIERUNG REINIGUNG ARBEITER BADEN-WÜRTTEMBERG TVÖD VERSTÄNDNIS ES WÄSCHEREI ESSEN GETRÄNKE PERSONEN KLEIDUNG WAHRNEHMUNG WASSER GEMÜSE