CareLit Fachartikel
Schichtarbeit (TVöD) TVöD§§7 Abs.2, 8 Abs.
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 5 · S. 254 bis 255
Dokument
110015
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schichtarbeit im Sinne des §7 Abs.2 TVöD setzt die zeitversetzte Lage der Arbeitszeit an einem bestimmten Arbeitstag voraus, die aufgrund des Schichtwechsels eine Zeitspanne von mindestens 13 Stunden umlasst.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
SCHICHTARBEIT
TVÖD
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
BAT
BELASTUNG
Sinne
Setzt
Zeitversetzte
Einem
Bestimmten
Arbeitstag
Voraus
Aufgrund
Schichtwechsels