CareLit Fachartikel

Eingruppierung eines Oberarztes TVÄrzte/VKA§16

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 5 · S. 255 bis 258

Dokument
110016
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2009
Jahrgang 23
Seiten
255 bis 258
Erschienen: 2009-05-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Oberärzte werden in die EntgGr. III TV-Ärzte/VKA eingruppiert, wenn ihnen u. a. die medizinische Verantwortung für selbstständige Teiloder Funktionsbereiche übertragen worden sind. Die alternativ nebeneinanderstehenden Tarif merkmale „Teilbereich und „Funktionsbereich müssen in qualitativer Hinsicht gleichwertig sein.

Schlagworte

UROLOGIE TÄTIGKEIT FUNKTIONSBEREICH FACHARZT THERAPIE KRANKENHAUS EINGRUPPIERUNG RECHTSPRECHUNG ARBEIT LEISTUNG VERHALTEN BEURTEILUNG ES PATIENTEN DIAGNOSTIK ARBEITSVERHÄLTNIS