CareLit Fachartikel
Eingruppierung eines Oberarztes TVÄrzte/VKA§16
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 5 · S. 255 bis 258
Dokument
110016
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Oberärzte werden in die EntgGr. III TV-Ärzte/VKA eingruppiert, wenn ihnen u. a. die medizinische Verantwortung für selbstständige Teiloder Funktionsbereiche übertragen worden sind. Die alternativ nebeneinanderstehenden Tarif merkmale „Teilbereich und „Funktionsbereich müssen in qualitativer Hinsicht gleichwertig sein.
Schlagworte
UROLOGIE
TÄTIGKEIT
FUNKTIONSBEREICH
FACHARZT
THERAPIE
KRANKENHAUS
EINGRUPPIERUNG
RECHTSPRECHUNG
ARBEIT
LEISTUNG
VERHALTEN
BEURTEILUNG
ES
PATIENTEN
DIAGNOSTIK
ARBEITSVERHÄLTNIS