Eingruppierung einer übergeleiteten Arbeitnehmerin bei Rückkehr in frühere höherwertige Tätigkeit
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 5 · S. 258
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es liegt keine Neueingruppierung im Sinne der Anlage 5b zur KAVO, sondern das Wiederaufleben einer ursprünglichen Eingruppierung vor, wenn eine Erzieherin vorübergehend infolge eines Personalüberhanges als Erziehungshelferin beschäftigt und vergütet wird mit der Option, auf der nächsten freiwerdenden Stelle wieder als Erzieherin eingesetzt zu werden. (Nicht amtlich: Bei Wiederübertragung der höherwertigen Tätigkeit nach der Überleitung ist die Arbeitnehmerin daher so einzugruppieren, wie sie bei Überleitung aus dieser Tätigkeit nach der Überleitungstabelle eingruppiert wäre; die für „neue Eingruppie-rungsvorgäng…