Altersteilzeit - Einschränkung der Bewilligungspraxis
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 5 · S. 261 bis 263
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Hinblick darauf, dass ein Anspruch aus betrieblicher Übung nur bei Fehlen einer kollektivoder individualrechtlichen Grundlage für die Leistungsgewährung entstehen kann (vgl. nur BAG 28. 5. 2008 - 10 AZR 274/07 -, EzA §242 BGB Betriebliche Übung Nr. 8 = ZTR 2008, 630), kann das vom Arbeitgeber nach dem anwendbaren Tarifvertrag bei der Entscheidung über ein Angebot des Arbeitnehmers auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages auszuübende Ermessen nicht „auf Null schrumpfen, selbst wenn der Arbeitgeber über Jahre Altersteilzeitangebote seiner Mitarbeiter ohne Ermessensentscheidung angenommen hat.