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Auslegung einer nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarten Bezugnahmeklausel - Verbandsaustritt des Arbeitgebers - Vertrauensschutz

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 5 · S. 264 bis 268

Dokument
110022
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2009
Jahrgang 23
Seiten
264 bis 268
Erschienen: 2009-05-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Eine nach dem 31.12.2001 einzelvertraglich vereinbarte dynamische Bezugnahme auf einen bestimmten Tarifvertrag ist jedenfalls dann, wenn eine Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an den im Arbeits vertrag genannten Tarifvertrag nicht in einer für den Arbeitnehmer erkennbaren Weise zur auflösenden Bedingung der Vereinbarung gemacht worden ist, eine konstitutive Verweisungsklausel, die durch einen Verbandsaustritt des Arbeitgebers oder einen sonstigen Wegfall seiner Tarifgebundenheit nicht berührt wird („unbedingte zeitdynamische Verweisung; Bestätigung der Rspr. des Senats, vgl. BAG vom 18.4.2007 - 4 AZR 652/05 - B…

Schlagworte

TARIFVERTRAG ENTSCHEIDUNG ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ARBEITSVERTRAG VEREINBARUNG ARBEITSRECHT RECHTSPRECHUNG HÖHE ES ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN BERLIN LEISTUNG ZEIT INDUSTRIE