CareLit Fachartikel
Vergütungsabrede in Chefarztvertrag BGB §§133, 157
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 5 · S. 269 bis 271
Dokument
110024
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hat der im VKA-Bereich tarifgebundene Arbeitgeber mit einem Chefarzt, der Mitglied des Marburger Bundes ist, vereinbart, dass sich dessen Vergütung nach der VergGr.I BAT in der jeweils geltenden Fassung richtet bzw. nach der entsprechenden Vergütungsgruppe eines den BAT ersetzenden neuen Tarifvertrages, so hat der Chefarzt seit Inkrafttreten des TV-Ärzte/VKA (1.8.2006) Anspruch auf Vergütung nach EntgeltGr.IV TV-Ärzte/VKA. Dies folgt vorliegend aus einer ergänzenden Vertragsauslegung.
Schlagworte
BAT
VERGÜTUNG
TVÖD
MARBURGER BUND
TARIFVERTRAG
URTEIL
LIQUIDATIONSRECHT
RECHTSPRECHUNG
ARBEIT
MÜTTER
ROLLE
ES
HÖHE
KRANKENHÄUSER
ÄRZTINNEN
ÄRZTE