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Diskriminierung von Männern durch frauenfördernden Hinweis in Stellenausschreibungen?GG Art. 33 Abs. 2; AGG §§11,15, 22; LGG NRW § 8

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 5 · S. 271 bis 274

Dokument
110025
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2009
Jahrgang 23
Seiten
271 bis 274
Erschienen: 2009-05-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Weist der öffentliche Arbeitgeber in einer ansonsten geschlechtsneutral gehaltenen Ausschreibung darauf hin, dass „ein besonderes Interesse an Bewerbungen von Frauen bestehe, werden hierdurch männliche Bewerber nicht im Sinne des AGG unzulässig benachteiligt, wenn in der für die Stelle maßgeblichen Vergleichsgruppe Frauen unterrepräsentiert sind.

Schlagworte

URTEIL ARBEITGEBER MITARBEITER VERLETZUNG ENTSCHÄDIGUNG ARBEITSRECHT RECHTSPRECHUNG LEISTUNG ÄRZTE ES EINKOMMEN ARBEITSVERHÄLTNIS HÖHE AUGE FRAUEN INTERNET