CareLit Fachartikel
Diskriminierung von Männern durch frauenfördernden Hinweis in Stellenausschreibungen?GG Art. 33 Abs. 2; AGG §§11,15, 22; LGG NRW § 8
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 5 · S. 271 bis 274
Dokument
110025
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Weist der öffentliche Arbeitgeber in einer ansonsten geschlechtsneutral gehaltenen Ausschreibung darauf hin, dass „ein besonderes Interesse an Bewerbungen von Frauen bestehe, werden hierdurch männliche Bewerber nicht im Sinne des AGG unzulässig benachteiligt, wenn in der für die Stelle maßgeblichen Vergleichsgruppe Frauen unterrepräsentiert sind.
Schlagworte
URTEIL
ARBEITGEBER
MITARBEITER
VERLETZUNG
ENTSCHÄDIGUNG
ARBEITSRECHT
RECHTSPRECHUNG
LEISTUNG
ÄRZTE
ES
EINKOMMEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
HÖHE
AUGE
FRAUEN
INTERNET