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Freistellung zur Teilnahme an Ortsvorstandssitzungen der Gewerkschaft GG Art. 9 Abs. 3; BGB §315

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 5 · S. 274

Dokument
110026
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2009
Jahrgang 23
Seiten
274
Erschienen: 2009-05-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung zur Teilnahme an der Ortsvorstandssitzung einer Gewerkschaft besteht außerhalb des Geltungsbereichs eines den Anspruch regelnden Tarifvertrages nicht. Der Arbeitnehmer hat lediglich einen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber, dass dieser bei der Dienstplangestaltung im Rahmen der Ausübung billigen Ermessens auf die zeitlich lange im Voraus terminierten Sitzungen des Ortsvorstandes bei der Einteilung Rücksicht nimmt.

Schlagworte

FÜRSORGEPFLICHT GEWERKSCHAFT ARBEITNEHMER ARBEITSZEIT RECHT ARBEITGEBER RECHTSPRECHUNG ARBEITSLEISTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS GEWERKSCHAFTEN WAHRNEHMUNG SCHADENSERSATZ Zeitschrift für Tarifrecht München