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Freistellung zur Teilnahme an Ortsvorstandssitzungen der Gewerkschaft GG Art. 9 Abs. 3; BGB §315
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 5 · S. 274
Dokument
110026
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung zur Teilnahme an der Ortsvorstandssitzung einer Gewerkschaft besteht außerhalb des Geltungsbereichs eines den Anspruch regelnden Tarifvertrages nicht. Der Arbeitnehmer hat lediglich einen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber, dass dieser bei der Dienstplangestaltung im Rahmen der Ausübung billigen Ermessens auf die zeitlich lange im Voraus terminierten Sitzungen des Ortsvorstandes bei der Einteilung Rücksicht nimmt.
Schlagworte
FÜRSORGEPFLICHT
GEWERKSCHAFT
ARBEITNEHMER
ARBEITSZEIT
RECHT
ARBEITGEBER
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSLEISTUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
GEWERKSCHAFTEN
WAHRNEHMUNG
SCHADENSERSATZ
Zeitschrift für Tarifrecht
München