CareLit Fachartikel
FamFG und Betreuungsbehörde
Deinert, H.; · Betreuungsmanagement, Heidelberg · 2009 · Heft 3 · S. 74 bis 75
Dokument
110029
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Obwohl der Schwerpunkt der Gesetzesreform bei den familiengerichtlichen Verfahren liegt, ist auch das Betreuungsund Unterbringungsverfahren - und mit ihm die Betreuungsbehörde als Verfahrensbeteiligte - von Änderungen betroffen, die über das reine Neunummerieren der Paragraphen hinausgeht. Die Betreuungsbehörde erfährt insgesamt eine größere Beteiligung, indem sie ab 1. September auf eigenen Antrag als Verfahrens-Beteiligte hinzugezogen werden kann. Erweitert wurde auch die Informationspflicht der Gerichte gegenüber der Behörde
Schlagworte
BEHÖRDE
BETREUUNG
BUNDESGERICHTSHOF
RECHT
GERICHT
MITARBEITER
Betreuungsbehörde
Obwohl
Schwerpunkt
Gesetzesreform
Familiengerichtlichen
Verfahren
Liegt
Unterbringungsverfahren
Verfahrensbeteiligte
Änderungen