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MDK-Prüfung der sekundären Fehlbelegung in Bezug auf die untere Grenzverweildauer ist vom Gesetz gedeckt

Thier, U.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2009 · Heft 5 · S. 460 bis 462

Dokument
110054
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Thier, U.;
Ausgabe
Heft 5 / 2009
Jahrgang 101
Seiten
460 bis 462
Erschienen: 2009-05-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Von den Krankenkassen veranlasste MDK-Prüfungen gehören zur Tagesordnung in deutschen Krankenhäusern. Etwa 10 bis 12 Prozent der stationären Krankenhausfälle werden geprüft. Dabei hat sich als häufigster Anlass für eine MDK-Prüfung ein Prüfgrund „ etabliert,1} der bei genauer Betrachtung und richtiger Auslegung der einschlägigen Cesetzesgrundiagen gar nicht vom Gesetz gedeckt ist: die sekundäre Fehlbelegung in Bezug auf die untere Grenzverweildauer. Der Autor nimmt ein Sozialgerichtsurteil zum Anlass, um aus seiner Sicht Klarstellungen zur Thematik der Fehlbelegungsprüfung aus der Gesetzesformulierung heraus zu…

Schlagworte

BETTENAUSNUTZUNG KRANKENHAUS MDK THERAPIE VERWEILDAUER ORGANISATION VORSTATIONÄR BEURTEILUNG PRAXIS KRANKENHÄUSER PATIENTEN ES ZEIT Das Krankenhaus Berlin