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Das wird die Schiedsstellen beschäftigen

Jendges, T.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2009 · Heft 5 · S. 58 bis 62

Dokument
110081
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Jendges, T.;
Ausgabe
Heft 5 / 2009
Jahrgang 78
Seiten
58 bis 62
Erschienen: 2009-05-01 00:00:00
ISSN
0939-2661
DOI

Zusammenfassung

Ein Hauptthema bei den diesjährigen Entgeltverhandlungen wird die Bewertung anfallender Mehrleistungen sein. Der Gesetzgeber formuliert im Kran-kenhausfinanzierungsreform-gesetz (KHRG), § 4 Abs. 2a: „Abweichend von Abs. 2, Satz 1 und 2 sollen die Vertragsparteien für das Jahr 2009 für Mehrleistungen gegenüber den für das Vorjahr krankenhausindividuell vereinbarten Leistungen eine niedrigere Vergütung vereinbaren, indem sie für diese Mehrleistungen einen Abschlag vom Landesbasisfallwert festlegen.

Schlagworte

KOSTEN UNTERNEHMEN KRANKENHAUSBEREICH PERSONALKOSTEN KRANKENHAUSFINANZIERUNGSREFORMGESETZ KRANKENHAUS SPEISENVERSORGUNG HÖHE KRANKENHÄUSER LOGIK SICHERHEIT ES FORSCHUNG ÄRZTINNEN ÄRZTE INDUSTRIE