Effekt der MDK-Begutachtung: Leistungserbringer steigern Planungsqualität
H Strippel · Das Gesundheitswesen · 2005 · Heft 03
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hintergrund: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst der Krankenkassen. Er führt auf Basis von § 275 SGB V auch auf zahnmedizinischem Gebiet Einzelfall-Begutachtungen durch. Ziel: Das Ziel der vorliegenden Untersuchung war zu untersuchen, inwieweit die MDK-Begutachtung Einfluss auf die Qualität der Planung zahnmedizinischer Versorgung hat. Des weiteren sollten explorativ Daten zur Planungsqualität der Parodontalbehandlung gewonnen werden. Methoden: Ein zahnärztlicher Gutachter des MDK in Bayern begutachtete über 47 Wochen hinweg alle „Par-Pläne“, die Zahnä…