CareLit Fachartikel
Kranke haben Urlaubsanspruch
Patienten Rechte, Frankfurt · 2009 · Heft 1 · S. 4 bis 5
Dokument
110209
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Arbeitnehmer verliert seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht, wenn er ihn wegen Krankheit nicht ausüben konnte. Der nicht genommene Jahresurlaub ist vielmehr abzugelten. Dies hat der Europäische Gerichtshof unter Auslegung der entsprechenden Gemeinschaftsvorschrift — Art. 7 der Gemeinschaftsrichtlinie über die Arbeitszeit (2003/88/EG) - klargestellt.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
RECHT
VERGÜTUNG
ARBEITSUNFÄHIGKEIT
ARBEITSZEIT
ENTSCHEIDUNG
Patienten Rechte
Frankfurt