CareLit Fachartikel

Krankengeld nur bei ordnungsgemäßem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit im Auslandsurlaub

Patienten Rechte, Frankfurt · 2009 · Heft 1 · S. 9 bis 10

Dokument
110211
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 6
Seiten
9 bis 10
Erschienen: 2009-01-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Wird ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs im Ausland krank, hat er nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn er das in europarechtlichen Verordnungen bestimmte Meldeverfahren eingehalten hat. Danach muss er spätestens drei Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit die ärztliche Krankschreibung beim ausländischen Träger der Krankenversicherung vorlegen. Meldet er sich erst 17 Monate später, muss die Krankenversicherung nicht zahlen.

Schlagworte

ARBEITSUNFÄHIGKEIT KRANKENGELD KRANKENKASSE KRANKENVERSICHERUNG ARBEITGEBER ARBEITNEHMER WISSENSCHAFT LEITLINIEN SPANIEN HÖHE ZEIT HAUT MEDIZIN BESCHEINIGUNG THERAPIE DIAGNOSTIK