CareLit Fachartikel
Krankengeld nur bei ordnungsgemäßem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit im Auslandsurlaub
Patienten Rechte, Frankfurt · 2009 · Heft 1 · S. 9 bis 10
Dokument
110211
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs im Ausland krank, hat er nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn er das in europarechtlichen Verordnungen bestimmte Meldeverfahren eingehalten hat. Danach muss er spätestens drei Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit die ärztliche Krankschreibung beim ausländischen Träger der Krankenversicherung vorlegen. Meldet er sich erst 17 Monate später, muss die Krankenversicherung nicht zahlen.
Schlagworte
ARBEITSUNFÄHIGKEIT
KRANKENGELD
KRANKENKASSE
KRANKENVERSICHERUNG
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
WISSENSCHAFT
LEITLINIEN
SPANIEN
HÖHE
ZEIT
HAUT
MEDIZIN
BESCHEINIGUNG
THERAPIE
DIAGNOSTIK