CareLit Fachartikel

Zahnarzt muss auch Kassenpatienten auf über die Regelversorgung hinausgehende Behandlungsalternativen hinweisen

Patienten Rechte, Frankfurt · 2009 · Heft 1 · S. 13 bis 16

Dokument
110213
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 6
Seiten
13 bis 16
Erschienen: 2009-01-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Bietet eine zahnprothetische Behandlungsalternative (hier: Teleskopprothese gegenüber Modellgussprothese) höhere Erfolgschancen, so muss der Zahnarzt auch einen Kassenpatienten auf die Möglichkeit hinweisen, gegen Zahlung eines höheren Eigenanteils eine zahnprothetische Versorgung zu wählen, die über den für gesetzlich Versicherte als Regelversorgung vorgesehenen Standard hinausgeht. Es ist allein Sache des Patienten zu entscheiden, welche Versorgung er sich leisten kann oder will.

Schlagworte

REGELVERSORGUNG THERAPIE ENTSCHEIDUNG PATIENT KOSTEN STANDARD ZEIT BEHANDLUNGSFEHLER ES OBERKIEFER ZAHNVERLUST LEBEN PATIENTEN PFEILERZÄHNE SCHADENSERSATZ JUGENDPSYCHIATRIE