CareLit Fachartikel
Zahnarzt muss auch Kassenpatienten auf über die Regelversorgung hinausgehende Behandlungsalternativen hinweisen
Patienten Rechte, Frankfurt · 2009 · Heft 1 · S. 13 bis 16
Dokument
110213
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bietet eine zahnprothetische Behandlungsalternative (hier: Teleskopprothese gegenüber Modellgussprothese) höhere Erfolgschancen, so muss der Zahnarzt auch einen Kassenpatienten auf die Möglichkeit hinweisen, gegen Zahlung eines höheren Eigenanteils eine zahnprothetische Versorgung zu wählen, die über den für gesetzlich Versicherte als Regelversorgung vorgesehenen Standard hinausgeht. Es ist allein Sache des Patienten zu entscheiden, welche Versorgung er sich leisten kann oder will.
Schlagworte
REGELVERSORGUNG
THERAPIE
ENTSCHEIDUNG
PATIENT
KOSTEN
STANDARD
ZEIT
BEHANDLUNGSFEHLER
ES
OBERKIEFER
ZAHNVERLUST
LEBEN
PATIENTEN
PFEILERZÄHNE
SCHADENSERSATZ
JUGENDPSYCHIATRIE