Integrierte Versorgungsprojekte im Suchtbereich: Erfahrungen am Beispiel eines Projektes zum ambulanten Alkoholentzug
M Schäfer · Suchttherapie · 2005 · Heft 12
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der §140 SGB V dient als gesetzliche Vorgabe, um integrierte Versorgungsnetze zu entwickeln und diese direkt mit den Krankenkassen als Kostenträger zu verhandeln. Ziel ist u.a. die Vernetzung von stationären und ambulanten Therapieangeboten, um vorhandene Ressourcen besser zu nutzen und qualitativ hochwertige und trotzdem kostengünstige Behandlungsmodelle zu schaffen. Der Vortrag soll die Rationale und die praktische Struktur eines integrierten Versorgungsvertrages über einen individualisierten, interdisziplinären, qualifizierten ambulanten bzw. teilstationären Alkoholentzug darstellen und im Rahmen der allgemei…