CareLit Fachartikel

Die Kostentragungspflicht bei Produktrückrufen

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 2 · S. 49 bis 55

Dokument
110332
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2009
Jahrgang 13
Seiten
49 bis 55
Erschienen: 2009-02-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin (Kl.), eine gesetzliche Pflegekasse, nimmt die Beklagte (Bekl.) als Herstellorin von Pflegebetten aus eigenem und abgetretenem Recht einer anderen Pflegckasse (im Folgenden: Zedentin) auf Ersatz von Nachrüstungskosten in Anspruch. Die Kl. hatte die elektrisch verstellbaren Pflegebetten des Typs „Casa med II, die von der Bekl. seit 1995 produziert wurden, bei Sanitätshäusern eingekauft und sie zur ambulanten häuslichen Pflege bei ihr versicherter Pflegebedürftiger eingesetzt.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF KOSTEN RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG LEBEN VERLETZUNG INSTANDHALTUNG DESINFEKTIONSMITTEL MENSCHEN RECHTSANWÄLTE BERLIN SCHREIBEN FEUCHTIGKEIT BETTEN VERHALTEN GESUNDHEIT