CareLit Fachartikel
Verwirkung einer Krankenhausforderung
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 2 · S. 66 bis 68
Dokument
110336
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
„Tarde venientibus ossa: Den z.u spät Kommenden bleiben nur die Knochen — diese römische Weisheit hat ihre Entsprechung auch im Recht, und zwar in dem Rechtsinstitut der Verwirkung. Wird ein Anspruch längere Zeit nicht geltend gemacht und treten besondere Umstände hinzu, aufgrund deren die verspätete Geltcndmachung als unzulässige, unzumutbare Rechtsausübung und damit als Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben anzusehen ist, so tritt Verwirkung ein
Schlagworte
RECHT
KRANKENHAUS
KRANKENKASSE
RECHTSPRECHUNG
ZEIT
KOSTEN
ZULASSUNG
KNOCHEN
VERHALTEN
ÄRZTE
ES
VERTRAUEN
HÖHE
LEISTUNG
SCHREIBEN
PATIENTEN