CareLit Fachartikel
Zur Wirksamkeit von Haftungsausschlüssen bei der Inanspruchnahme von Wahlleistungen
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 2 · S. 68 bis 72
Dokument
110337
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Abreden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die der Klinikträger nur Vertragspartner eines gespaltenen Krankenhausvertrages wird, müssen dem Patienten in einer Weise zur Kenntnis gebracht werden, die es ihm ermöglicht, seine Aufmerksamkeit gezielt auf diesen Punkt zu richten.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
VEREINBARUNG
UNIVERSITÄTSKLINIK
BUNDESGERICHTSHOF
THERAPIE
PATIENT
ES
LEISTUNG
VERTRAUEN
PATIENTEN
AUFMERKSAMKEIT
BEURTEILUNG
ÄRZTE
ZEIT
GEBURTSHILFE
GYNÄKOLOGIE