CareLit Fachartikel
Sonderlösung für das Gesundtheitswesen
Österreichische Ärztezeitung, Wien · 2009 · Heft 4 · S. 10 bis 12
Dokument
110415
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Laut der von der Europäischen Union vorgegebenen Richtlinie muss in den einzelnen Mitgliedsländern für eine Speicherung von Verbindungsund Standortdaten von Telefonnutzern und Internet-Anwendern gesorgt werden. Diese Informationen sollen der Polizei und der Justiz zur Verfügung stehen und zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und des organisierten Verbrechens genutzt werden.
Schlagworte
RICHTLINIE
INTERNET
DATENSCHUTZ
GERICHT
ZEIT
PROBLEM
GESUNDHEITSWESEN
POLIZEI
TERRORISMUS
VERZÖGERUNG
RISIKO
ES
KRIMINALITÄT
ÄRZTE
PATIENTEN
LIECHTENSTEIN