CareLit Fachartikel

Letztentscheidung der obersten Dienstbehörde

Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 6 · S. 226 bis 228

Dokument
110560
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2009
Jahrgang 52
Seiten
226 bis 228
Erschienen: 2009-06-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die oberste Dienstbehörde ist auch dann berechtigt, ein Nichteinigungsverfahren abschließend zu entscheiden, wenn im Laufe des gestuften Verfahrens Fehler aufgetreten sind und diese von der Einigungsstelle zur Begründung ihrer ablehnenden Empfehlung angesprochen wurden.

Schlagworte

PERSONALVERTRETUNG ENTSCHEIDUNG GESETZ PERSONALRAT RECHTSPRECHUNG BEURTEILUNG ARBEITSVERHÄLTNIS SCHULEN CHARAKTER ES VERSTÄNDNIS SCHREIBEN Die Personalvertretung Berlin