CareLit Fachartikel
Letztentscheidung der obersten Dienstbehörde
Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 6 · S. 226 bis 228
Dokument
110560
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die oberste Dienstbehörde ist auch dann berechtigt, ein Nichteinigungsverfahren abschließend zu entscheiden, wenn im Laufe des gestuften Verfahrens Fehler aufgetreten sind und diese von der Einigungsstelle zur Begründung ihrer ablehnenden Empfehlung angesprochen wurden.
Schlagworte
PERSONALVERTRETUNG
ENTSCHEIDUNG
GESETZ
PERSONALRAT
RECHTSPRECHUNG
BEURTEILUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHULEN
CHARAKTER
ES
VERSTÄNDNIS
SCHREIBEN
Die Personalvertretung
Berlin