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Zeugenaussagen schwer Hirnverletzter zum Tathergang

C. W. Wallesch, C. Bartels, U. Hasenbein, H. Birkhoff · Fortschritte der Neurologie · Psychiatrie · 2007 · Heft 07 · S. 418-422

Dokument
1105693
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Fortschritte der Neurologie · Psychiatrie
Autor:innen
C. W. Wallesch, C. Bartels, U. Hasenbein, H. Birkhoff
Ausgabe
Heft 07 / 2007
Jahrgang 75
Seiten
418-422
Erschienen: 2007-07-01 00:00:00
ISSN
0720-4299

Zusammenfassung

Zusammenfassung Wir berichten über eine Verurteilung wegen eines Kapitalverbrechens, die sich ausschließlich auf Aussagen einer schwer hirnverletzten Zeugin zum Tathergang stützte, und deren Aufhebung durch den Bundesgerichtshof. Bei der Beweiswürdigung war die Wahrscheinlichkeit des Vorliegens tatbezogener Gedächtnisinhalte gegenüber der Möglichkeit anderer Entstehungsmechanismen der Erinnerung an die Tat, insbesondere des Vorliegens einer verletzungsbedingten Konfabulation, einander gegenüberzustellen. Der Angeklagte wurde im dritten Revisionsverfahren durch den Bundesgerichtshof selbst freigesprochen.

Schlagworte

Hirnverletzung Retrograde Amnesie Konfabulation Glaubhaftigkeit traumatic brain injury retrograde amnesia confabulation qualification as witness Bundesgerichtshof Vorliegens Schwer Tathergang Zusammenfassung Berichten Verurteilung Wegen