Zeugenaussagen schwer Hirnverletzter zum Tathergang
C. W. Wallesch, C. Bartels, U. Hasenbein, H. Birkhoff · Fortschritte der Neurologie · Psychiatrie · 2007 · Heft 07 · S. 418-422
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Wir berichten über eine Verurteilung wegen eines Kapitalverbrechens, die sich ausschließlich auf Aussagen einer schwer hirnverletzten Zeugin zum Tathergang stützte, und deren Aufhebung durch den Bundesgerichtshof. Bei der Beweiswürdigung war die Wahrscheinlichkeit des Vorliegens tatbezogener Gedächtnisinhalte gegenüber der Möglichkeit anderer Entstehungsmechanismen der Erinnerung an die Tat, insbesondere des Vorliegens einer verletzungsbedingten Konfabulation, einander gegenüberzustellen. Der Angeklagte wurde im dritten Revisionsverfahren durch den Bundesgerichtshof selbst freigesprochen.