Zur Genehmigung für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig als Nahrungsergänzungsmitfel oder diätetische Erzeugnisse hergestellt oder auf…
Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 5 · S. 227 bis 237
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 28 EG und 30 EG sowie aus den Art. 1 und 4 der Entscheidung Nr. 3052/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1995 zur Einführung eines Verfahrens der gegenseitigen Ünterrichtung über einzelstaatliche Maßnahmen, die voirn Grundsatz des freien Warenverkehrs in der Gemeinschaft abweichen, verstoßen, dass es auf der Basis von Arzneipflanzen hergestellte Erzeugnisse, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt und/oder auf den Markt gebracht worden sind, aufgrund einer Verwaltungspraxis vom Markt genomme…