Juristische Aspekte der Telemedizin in Deutschland
B Schütze, M Kamler · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 2007 · Heft 09 · S. 453-457
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Bei einem Dienstvertrag zwischen Patient und Vertragspartner (niedergelassener Arzt, Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, Krankenhaus) schuldet der Vertragspartner dem Patienten im Zweifelsfall die persönliche Leistungserbringung. Dies gilt auch bei telemedizinischen Diensten, wobei der Arzt bei seinen (telemedizinischen) Tätigkeiten die erforderliche Sorgfalt gemäß § 276 BGB erbringen muss. Ob und inwieweit der Patient über die Möglichkeit telemedizinischer Behandlungen aufzuklären ist, wurde von Seiten der Gerichte noch nicht behandelt, die Literatur vertritt hier keine eindeutige Meinung.…