Umsetzung der Trinkwasserverordnung in der Hausinstallation. Ergebnisse der Überwachungstätigkeit des Stadtgesundheitsamtes Kassel
J Groh, D Müschen, M Schimmelpfennig, M Walter-Domes, K Seuren-Kronenberg · Das Gesundheitswesen · 2007 · Heft 07
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kurzfassung: Die Trinkwasserverordnung verpflichtet die Gesundheitsämter, Hausinstallationen, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird, zu überwachen. Hierbei handelt es sich u.a. um Krankenhäuser, Alten-/Pflegeheime, Kindertagesstätten (Kitas), Sport-/Freizeiteinrichtungen, Hotels, Schulen und Gaststätten. Die Überwachung beinhaltet die Prüfung, ob die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden sowie die Festlegung repräsentativer Probenahmestellen. Bei der Auswertung von 184 Erstbegehungen in Einrichtungen, die Wasser für die Öffentlichkeit bereitstellen, wurden erhebliche A…