Fallvorstellung: Das Recht des ungeborenen Lebens? Hirntod einer Schwangeren in der 27. Schwangerschaftswoche – Konsequenzen für das zu Gebärende und das allgemeine Management
K Hötte, D Müller, FK Tegtmeyer · Zeitschrift für Geburtshilfe und Neonatologie · 2007 · Heft 06
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine 24-jährige 1. Gravida, erleidet einen Hirntod auf Grund einer Sinusvenen-thrombose, sie ist in der 26 + 6 Woche schwanger. Der Fetus ist vital, aber leicht wachstumsretardiert. Die Frage stellt sich, darf man die Schwangerschaft nach dem Hirntod der Frau aufrechterhalten bzw. hat das noch ungeborene Kind ein Recht auf Leben? Es wird eine Kommission aus Neurologen, Gynäkologen, Anästhesisten, Kinderärzten und Seelsorgern gegründet, die sich regelmäßig trifft, um den Status quo festzustellen und das weitere Procedere festzulegen. Die Familie ist primär gegen ein Erhalten der Schwangerschaft. In mehreren ethis…