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Wer hat da gerechnet?
Lorenzen, J.; Schwarte, S.; Marx, J.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2009 · Heft 4 · S. 47 bis 50
Dokument
110639
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformge-setz (KHRG) wurde in Artikel 3 Nr. 5 (Änderung zu § 121 Absatz (5) SGB V) dem Wunsch vieler Betegabteilungen und Belegkrankenhäuser nach Abrechnung der DRG-Hauptabteilungs-pauschale entsprochen - allerdings mit einer in den letzten Tagen der Beratungen eingebrachten Kürzung der A-Pauschale auf 80 %. Dadurch wird die Neuregelung zur Farce.
Schlagworte
KRANKENHAUS
KOSTEN
BELEGKRANKENHAUS
VERGÜTUNG
WIRBELSÄULE
VEREINIGUNG
KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG
FUSS
FIBULA
ÄRZTE
ZEIT
BEURTEILUNG
KRANKENHÄUSER
VERHALTEN
PRAXIS
SCHWEIZ