CareLit Fachartikel

Nichts zu machen!

Möller, R.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2009 · Heft 4 · S. 51 bis 53

Dokument
110640
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Möller, R.;
Ausgabe
Heft 4 / 2009
Jahrgang 78
Seiten
51 bis 53
Erschienen: 2009-04-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

§ 116b SGB V wurde mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung neu gefasst Diese Norm ist aus Sicht des Verfassers äußerst problematisch (vgl. hierzu KU12/2007, S,1210 ff). Es überrascht deshalb nicht, dass sich nach lediglich gut eineinhalb Jahren ihrer Gültigkeit bereits einige Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit der Auslegung der Vorschrift zu befassen hatten. Unter anderem hatten drei Fachärzte Verfassungsklage eingelegt Es erscheint angezeigt, diese Rechtsprechung zu rekapitulieren und einer Betrachtung zu unterziehen.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG NORM VERGÜTUNG HAMBURG THERAPIE WIRKUNG RECHTSPRECHUNG ROLLE ZULASSUNG KRANKENHAUSPLANUNG KRANKENHÄUSER ÄRZTE KRANKENHAUSÄRZTE HONORAR ARBEIT TELEFON