Nichts zu machen!
Möller, R.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2009 · Heft 4 · S. 51 bis 53
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 116b SGB V wurde mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung neu gefasst Diese Norm ist aus Sicht des Verfassers äußerst problematisch (vgl. hierzu KU12/2007, S,1210 ff). Es überrascht deshalb nicht, dass sich nach lediglich gut eineinhalb Jahren ihrer Gültigkeit bereits einige Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit der Auslegung der Vorschrift zu befassen hatten. Unter anderem hatten drei Fachärzte Verfassungsklage eingelegt Es erscheint angezeigt, diese Rechtsprechung zu rekapitulieren und einer Betrachtung zu unterziehen.