CareLit Fachartikel
Welches Schutzniveau genügt?
Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2009 · Heft 5 · S. 851
Dokument
110672
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es gibt gute Argumente, die in der gegenwärtigen Situation dafür sprechen, die elektronische Gesundheitskarte nicht zu blockieren, weil nämlich Alternativen nicht unbedingt attraktiver sind, meinte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bei einem Symposium zum Telematikprojekt in Hannover.* Schaar ist überzeugt: „Wir haben viel erreicht im Hinblick auf die gesetzliche Gewährleistung des Datenschutzes bei der Gesundheitskarte. So seien Datensouveränität und ein großes Maß an Freiwilligkeit weitgehend durchgesetzt worden.
Schlagworte
MEDIZINISCHE PATIENTENKARTE
GESUNDHEITSWESEN
DATENSCHUTZ
DOKUMENTATION
ETHIK
GESCHICHTE
PHILOSOPHIE
DRUCK
INTERNET
ÄRZTE
PATIENTEN
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Köln