CareLit Fachartikel
Der Fall Hartlauer
Das österreichische Gesundheitswesen, Graz · 2009 · Heft 5 · S. 11
Dokument
110716
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Urteil vom 10.3.2009 in der Rechtssache C-169/07, Hartlauer Handelsgesellschaft mbH hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) für Recht erkannt, dass die in nationalen Rechtsvorschriften verankerte Bedarfsprüfung für die Errichtung eines selbstständigen Ambulatoriums für Zahnheilkunde dem Grundsatz der Niederlassungsfreiheit entgegenstehen kann, sofern diese Vorschriften nicht auch Gruppenpraxen umfassen und dem Ermessen durch die nationalen Behörden keine hinreichenden Grenzen gesetzt sind.
Schlagworte
URTEIL
VORSCHRIFTEN
ZAHNHEILKUNDE
TÄTIGKEIT
BEDARFSPLANUNG
ERLASS
DEUTSCHLAND
SICHERHEIT
GESUNDHEITSWESEN
EIGNUNG
ARZTPRAXEN
ÄRZTE
PRAXIS
RECHTSANWÄLTE
Das österreichische Gesundheitswesen
Graz