Begrenzung lebenserhaltender Maßnahmen
G Marckmann, G Sandberger, U Wiesing · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 2010 · Heft 12 · S. 570-574
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Aus den allgemeinen ethischen und rechtlichen Voraussetzungen ärztlichen Handelns lässt sich ableiten, wann auf eine lebensverlängernde Behandlungsmaßnahme verzichtet werden kann bzw. soll: Wenn die Maßnahme für den Patienten keinen Nutzen (mehr) bietet und/oder wenn der Patient nach entsprechender Aufklärung seine Einwilligung in die Behandlung verweigert. Schwierigkeiten bereiten dabei insbesondere die Fragen, wann medizinische Maßnahmen nutzlos sind und wie man stellvertretend für einen nicht mehr einwilligungsfähigen Patienten entscheiden kann. In Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtslage…