Qualitätsmanagement in der Vertragslandschaft
U Adler · Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde · 2010 · Heft 02
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die gesetzlichen Krankenkassen vereinbaren viele ihrer Leistungen gemeinsam und einheitlich. Das heißt, sie unterscheiden sich weder in Bezug auf die Auswahl der Leistungsinhalte noch auf die Auswahl der Leistungserbringer. In diesem sogenannten Kollektivvertragsgeschäft spielt die Qualität der Leistung eine untergeordnete Rolle. Neben den gesetzlichen Regelungen in den §§135 ff SGB V können die Krankenkassen die Qualität der Leistungserbringung in der Regelversorgung nicht direkt beeinflussen. Zudem besteht bisher keinerlei Verbindung zwischen der Qualität der Leistung und deren Vergütung. So erhalten alle Leis…