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Das Wohnund Betreuungsvertragsgesetz - Abschied vom HeimgesetzNEUREGELUNG DER ZIVILRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN DES HEIMGESETZES SOLL ZUM 1. SEPTEMBER 2009 IN KRAFT TRETEN

Neumann, I.; · bpa Magazin, Mannheim · 2009 · Heft 4 · S. 20 bis 21

Dokument
110750
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
bpa Magazin, Mannheim
Autor:innen
Neumann, I.;
Ausgabe
Heft 4 / 2009
Jahrgang 15
Seiten
20 bis 21
Erschienen: 2009-04-01 00:00:00
ISSN
0947-4285
DOI

Zusammenfassung

Die Gestaltung von Verträgen mit älteren, pflegebedürftigen und behinderten Menschen soll im Herbst dieses Jahres eine neue gesetzliche Grundlage erhalten. Das „Wohnund Betreuungsvertragsgesetz soll die bisher in den §§ 5 bis 9 und § 14 des Heimgesetzes enthaltenen vertragsrechtlichen Regelungen ablösen. Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, scheint zumindest eines klar: Anbieter, die eine Wohnraumüberlassung mit der Erbringung von Pflegeoder Betreuungsleistungen verbinden, müssen sich auf eine Umgestaltung der Verträge einstellen.

Schlagworte

ZIVILRECHT VORSCHRIFTEN HEIMGESETZ BADEN-WÜRTTEMBERG BAYERN BUNDESLÄNDER INFORMATION BERLIN MENSCHEN VERTRÄGE NAMEN GESETZGEBUNG BUNDESREGIERUNG bpa Magazin Mannheim