Mindestmengen und Krankenhausplanung: Quantität vor Qualität?
Quaas, M. Prof. Dr.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2009 · Heft 5 · S. 312 bis 315
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nutzt seine eigentliche Aufgabe, die Anforderungen an den notwendigen medizinischen Standard festzulegen, höchst effektiv und machtbewusst. Er kann Leistungsinhalte modifizieren und - unter dem Stichwort „Qualitätssicherung - Richtlinien benennen sowie Beschlüsse fassen, die für die Leistungserbringung im ambulanten und stationären Sektor nicht nur den Ablauf, sondern zunehmend auch das „Ob der Leistungserbringung bestimmen: „Mindestmengenregelungen machen die Qualität des Behandlungsergebnisses von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig und schreiben Mindestmengen für…