Gleichheitsgrundsatz; erwerbsfähige Hilfebedürftige; behinderungsbedingter Mehrbedarf
ZFSH/SGB, Starnberg · 2009 · Heft 5 · S. 294 bis 297
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schwerbehinderte erwerbsfähige Hilfebedürftige haben keinen Anspruch auf behinderungsbedingten Mehrbedarf, weil das Regelwerk des SGB II keine Anspruchsgrundlage für behinderungsbedingte Mehrbedarfe enthält. Ein Anspruch auf behinderungsbedingten Mehrbedarf lässt sich auch nicht aus entsprechender Anwendung des SGB XII ableiten, da der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II diese ausschließt. Der Ausschluss der Leistungen für Mehrbedarf bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Behinderungen verletzt auch nicht den Gleichheitsgrundsatz, da eine Ungleichbehandlung gerade nicht gegeben ist, da die Leistungen nach S…