CareLit Fachartikel

Bebauung; Darlehen; besondere Härte; selbst genutztes Haus; Hilfebedürftiger; Teilung; Vermögen; Verwertung; Zuschuss

ZFSH/SGB, Starnberg · 2009 · Heft 5 · S. 297 bis 301

Dokument
110765
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2009
Jahrgang 48
Seiten
297 bis 301
Erschienen: 2009-05-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Als Vermögen zur Feststellung eines Anspruchs auf Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende kann auch ein selbst genutztes Haus zu berücksichtigen sein. Ein solches ist hiervon nur ausgenommen, wenn es nicht wegen der Größe oder durch Teilung und Bebauung vermögensverwertend genutzt werden kann. Ist eine Verwertung nicht möglich oder bedeutet dies für den Hilfebedürftigen eine besondere Härte, sind die Leistungen als Darlehen und nicht als Zuschuss zu erbringen.

Schlagworte

SOZIALGESETZBUCH VERGLEICH URTEIL VEREINBARUNG NORDRHEIN-WESTFALEN PFLEGEVERSICHERUNG MENSCHEN ES PERSONEN HEIZUNG HÖHE EINKOMMEN ARBEIT ZEIT HÄRTE TOD