CareLit Fachartikel
Bebauung; Darlehen; besondere Härte; selbst genutztes Haus; Hilfebedürftiger; Teilung; Vermögen; Verwertung; Zuschuss
ZFSH/SGB, Starnberg · 2009 · Heft 5 · S. 297 bis 301
Dokument
110765
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Als Vermögen zur Feststellung eines Anspruchs auf Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende kann auch ein selbst genutztes Haus zu berücksichtigen sein. Ein solches ist hiervon nur ausgenommen, wenn es nicht wegen der Größe oder durch Teilung und Bebauung vermögensverwertend genutzt werden kann. Ist eine Verwertung nicht möglich oder bedeutet dies für den Hilfebedürftigen eine besondere Härte, sind die Leistungen als Darlehen und nicht als Zuschuss zu erbringen.
Schlagworte
SOZIALGESETZBUCH
VERGLEICH
URTEIL
VEREINBARUNG
NORDRHEIN-WESTFALEN
PFLEGEVERSICHERUNG
MENSCHEN
ES
PERSONEN
HEIZUNG
HÖHE
EINKOMMEN
ARBEIT
ZEIT
HÄRTE
TOD