Alleinstehender hilfebedürftiger Elternteil; Kind; Mietkosten; Umgangsrecht; angemessene Wohnraumfläche
ZFSH/SGB, Starnberg · 2009 · Heft 5 · S. 301 bis 309
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Rahmen der Übernahme von Mietkosten ist für einen alleinstehenden Hilfebedürftigen eine Wohnung von maximal 45 qm Wohnfläche angemessen. Die Ausübung eines Umgangsrechtes führt dabei nicht zur Erhöhung der angemessenen Wohnraumfläche, wenn das Kind lediglich einbis zweimal monatlich im Haushalt des hilfebedürftigen Elternteils übernachtet und ihn nur einmal in der Woche besucht. In einem solchen Fall ist noch nicht die Regelmäßigkeit zu bejahen, die eine generelle Anpassung der angemessenen Wohnungsgröße rechtfertigt, da sich diese Situation praktisch nicht von allgemeinen Besuchen durch Gäste unterscheidet.