Empfehlungen zur Verhütung und Bekämpfung von Pertussis in Sachsen
S Merbecks, D Beier, I Ehrhard, G Höll · Das Gesundheitswesen · 2008 · Heft 04
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Keuchhusten ist nach dem Infektionsschutzgesetzt (IfSG) nicht meldepflichtig. Laut Sächsischer IfSG-Meldeverordnung besteht jedoch in Sachsen (wie auch in anderen Neuen Bundesländern) eine Meldepflicht der Erkrankung sowie des Erregernachweises. Dies ermöglicht (gemeinsam mit einer langen Meldetradition) die laufende epidemiologische Analyse der Pertussis-Erkrankungen in Sachsen. Zudem wird bei Einsendungen des oder über den Sächsischen ÖGD die Pertussis-Untersuchung mittels PCR durch die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen kostenlos durchgeführt, wodurch im Vergleich zu anderen Bundesländern hohe labordiagnostis…