CareLit Fachartikel
Aktuelle Fragen zum Krankenhausrecht
Redeker, K. · Das Krankenhaus, Berlin · 1984 · Heft 1 · S. 7 bis 13
Dokument
11084
CareLit-ID
Jahr
1984
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mittelpunkt des KHG und Grundlage für alles das, was in der Diskussion als ministerieller Dirigismus beklagt wird, ist der Krankenhausbedarfsplan. Nur in dem Umfange und mit dem Inhalt, mit dem es in den Krankenhausbedarfsplan aufgenommen ist, kann ein Krankenhaus überhaupt Rechte aus dem Gesetz auf Förderung haben. Wer nicht aufgenommen wird, erhält nicht nur keine öffentliche Förderung, er ist auch hinsichtlich der Pflegesätze durch § 17 Abs. 5 gesperrt und in der Regel auf Dauer nicht mehr existenzfähig.
Schlagworte
KRANKENHAUSBEDARFSPLANUNG
RECHT
Das Krankenhaus
Berlin